Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, so erhöht sich die Gebühr der VV 3200 nach VV 1008 um 0,3 je weiteren Auftraggeber, höchstens um 2,0. Die Gebühr beläuft sich bei ...
Zum einen ist die Vergütung im Verfahren über einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 25 Abs. 1 S. 3 bis 5 StrRehaG geregelt (1. Alt.). Zum anderen regelt die Vorschrift die Vergütung des ...